Die Himi-Box im Überblick
Wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat und zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen gepflegt wird, kann Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten – bis zu 42 € pro Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruch haben pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld versorgt werden. Dazu zählen auch betreute Wohnformen und Pflege-Wohngemeinschaften.
Übernommen werden zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern und den hygienischen Schutz unterstützen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in Höhe von bis zu 42 € pro Monat. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI.
Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Pflegekasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Himi-Box ist die Pflegehilfsmittelbox der Hauschild Hygieneprodukte GmbH.
Sie enthält hochwertige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Sie individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse erhalten Sie Produkte im Wert von bis zu 42 € pro Monat – ohne eigene Kosten.
Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat.
Ob die Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, können Sie mit unserer Anspruchsprüfung in wenigen Schritten klären.
Wählen Sie im Himi-Box-Konfigurator die Produkte aus, die Sie benötigen. Geben Sie die Daten der pflegebedürftigen Person ein und unterschreiben Sie den Antrag digital. Den Rest übernehmen wir – wir reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und informieren Sie, sobald die Genehmigung vorliegt.
Kostenlose Pflegehilfsmittel:
3 einfache Schritte
Alle notwendigen Formalitäten übernehmen wir für Sie bei der Beantragung der kostenlosen monatlichen Pflegehilfsmittel. Wir führen Sie in wenigen Minuten durch unseren Online-Antrag – Sie reichen ihn digital ein und wir kümmern uns um alles Weitere.
Pflegebox zusammenstellen
Stellen Sie Ihre Pflegebox aus unseren Markenprodukten zusammen – passend zu Ihrem Bedarf. Ihre Pflegekasse übernimmt Produkte im Wert von bis zu 42 €.
Antrag für die Pflegebox einreichen
Anträge können kompliziert sein – mit uns nicht. Senden Sie uns einfach Ihre Angaben. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse um den Rest.
Monatlich kostenlos Ihre Pflegebox erhalten
Sobald Ihre Pflegekasse den Antrag genehmigt hat, liefern wir Ihnen die Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos an Ihre Wunschadresse.
Pflegebox individuell zusammenstellen
Wählen Sie Ihre Pflegehilfsmittel ganz einfach selbst aus. Sie können die Zusammenstellung jederzeit ändern – auch wenn Sie die Himi-Box bereits regelmäßig erhalten.
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe für den hygienischen Schutz im Pflegealltag – in verschiedenen Materialien und Größen.
Produkte werden geladen …
Desinfektion
Hautverträgliche Desinfektionsmittel für Hände und Flächen – abgestimmt auf die häusliche Pflege.
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Bettschutzunterlagen
Saugstarke Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch – schützen Matratze und Bettwäsche zuverlässig.
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Mundschutz
Medizinische Mund-Nasen-Masken für die häusliche Pflege – zuverlässiger Schutz für Pflegende und Pflegebedürftige.
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Schutzservietten
Saugfähige Schutzservietten für hygienische Mahlzeiten – schützen die Kleidung und erleichtern den Pflegealltag.
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Fingerlinge
Fingerlinge bieten gezielten Schutz einzelner Finger beim Verbandswechsel und bei der Wundversorgung.
Produkte werden geladen …
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Pflegehilfsmittel und die Pflegebox.
Eine Pflegehilfsmittelbox enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden.
Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder saugende Bettschutzeinlagen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 42 € pro Monat*.
Die Box wird bequem nach Hause geliefert und unterstützt Pflegebedürftige sowie Angehörige im Pflegealltag.
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege zu Hause erleichtern und zur Hygiene beitragen – zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Mundschutz. Sie werden regelmäßig verbraucht und von der Pflegekasse übernommen.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben pflegebedürftige Personen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehört: Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, die Pflege findet zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung statt und die Pflegehilfsmittel werden für die Pflege benötigt.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € pro Monat.
Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5.
Außerdem muss die Pflege zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung stattfinden. Das kann zum Beispiel in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Wohnform sein.
Die Pflege kann durch Angehörige, andere private Pflegepersonen oder mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes erfolgen.
Mit dem Himi-Box-Fragebogen können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt sind.
Unser Team unterstützt Sie gerne, wenn Sie unsicher sind oder Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben.
Die endgültige Prüfung und Genehmigung erfolgt durch Ihre Pflegekasse.
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert.
Ein formloser Antrag reicht aus. Sie können also zum Beispiel anrufen, einen kurzen Brief schreiben oder das Online-Angebot Ihrer Kasse nutzen.
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dabei wird geprüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad passt.
Anschließend erhalten Sie den Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Für die Beantragung benötigen wir in der Regel nur wenige Angaben.
Wichtig sind vor allem die Daten der pflegebedürftigen Person, die zuständige Pflegekasse und die Versichertennummer.
Nach der Auswahl Ihrer Wunschprodukte erstellen wir ein vorausgefülltes Antragsformular. Dieses können Sie digital unterschreiben. Um die weitere Abwicklung mit der Pflegekasse kümmern wir uns.
Ja. Sie benötigen dafür eine Vollmacht oder gesetzliche Vertretungsberechtigung. Den Antrag können Sie ganz normal über unseren Himi-Box-Konfigurator stellen.
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch brauchen Sie kein ärztliches Rezept – nur einen Antrag bei der Pflegekasse. Den stellen wir gemeinsam mit Ihnen.
Die Himi-Box enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz und FFP2-Masken. Im Himi-Box-Konfigurator sehen Sie alle Produkte und stellen Ihre Box nach Bedarf zusammen.
* Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nur dann bereitgestellt, wenn im konkreten Fall ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen ist. Ob dieser Bedarf besteht, prüft die Pflegekasse auf Basis der gesetzlichen Grundlagen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein Anspruch auf diese Leistungen entsteht also nur, wenn alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
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Zum Blog ›Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Pflegebox beantragen, was Sie dafür benötigen und was nach dem Antrag passiert.
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